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Keine Gnade für Kopierschutzknacker

Der Bundesgerichtshof hat den Verkauf von Software zur Umgehung eines Kopierschutzes durch Privatpersonen verboten. Sony BMG hatte einen eBay-Händler verklagt, der entsprechende Programme über das Auktionshaus verkaufte. Mit dem Urteil können Medienkonzerne künftig auch Privatpersonen kostenpflichtig abmahnen, die solche Kopierschutzknacker zum Kauf anbieten.

Mit dem aktuellen Urteil stufte das Karlsruher Gericht ein entsprechendes Angebot eines Verbrauchers als wettbewerbswidrig ein. Der Mann hatte solche Programme über das Internetauktionshaus eBay zum Verkauf angeboten. Das Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gelte nicht nur für gewerbliche Anbieter, sondern auch für „private und einmalige Angebote“, entschied das Gericht. (Az: I ZR 219/05 vom 17. Juli 2008)

Damit gab das Gericht der Klage des Entertainment-Unternehmens Sony BMG statt. Die Firma hatte den Verkäufer abgemahnt, woraufhin dieser sich umgehend zur Unterlassung solcher Angebote verpflichtet hatte. Daraufhin machte Sony BMG gut 1100 Euro Anwaltskosten geltend. Zu Recht, befand der BGH: Ein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung stehe auch Unternehmen zu, die über eine eigene Rechtsabteilung verfügten, entschied das Gericht.

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