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Bluelisting – Pro und Contra

Ich bin sicher, die meisten Anwender haben schon von sogenannten Weißlisten (Whitelisting) gehört. Sie werden für die Filterung von Anwendungen (oder E-Mails – in Abhängigkeit vom Kontext) verwendet, um alles zu blockieren, was nicht auf dieser Liste der vertrauenswürdigen Anwendungen und Texte steht.

Was aber ist mit ‚Bluelisting‘, also der Verwendung der Datenbank von digitalen Signaturen zur Suche pornografischer Inhalte auf der Festplatte? Warum ist eine solche Lösung sinnvoll?

Sie könnte Eltern helfen, ihre Kinder vor Pornografie zu schützen. Unternehmen hätten weniger Personal-Probleme aufgrund pornografischer Inhalte im Computersystem sowie geringerer Belastung der Internet-Kanäle. Die Rechtsorgane wiederum hätten ein Instrument, um diejenigen zu finden, die auf dem Computer verbotene Bilder speichern.

Dennoch scheint mir, dass diese Herangehensweise zwar hilft, eine Antwort auf die Fragen „Was?“ und „Wo?“ zu bekommen, nicht aber auf die Fragen „Wer?“ und „Wie?“ – also auf die Schlüsselfragen bei gerichtlicher Ermittlung. Es gibt bereits mehrere Beispiele gerichtlicher Prozesse, in denen die des Herunterladens pornografischer Inhalte Beschuldigten behaupteten, dass am Herunterladen ein Trojaner schuld gewesen sei: man cleared of porn charges, trojan responsible for porn and new trial in porn case.

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