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EU will beim Geschäft mit der Produktpiraterie hart durchgreifen

EUs Maßnahmenkataolog gegen Piraterie (ACTA) steht ab 16. Juli abermals zur Verhandlung – Der Bund der Deutschen Industrie fordert hohe Strafen für Downloader.
Die EU will beim Geschäft mit der Produktpiraterie hart durchgreifen. Seit neun Monaten verhandeln Vertreter des Wirtschaftsbundes mit Vertretern anderer Industrieländer über mögliche Maßnahmen.

Am 16. Juli trifft die EU-Kommission mit Vertretern aus den USA, Japan, Australien und einigen Schwellenländern wie Marokko oder Mexiko abermals zusammen, um über das geplante internationale Abkommen „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) zu diskutieren. In diesem Verhandlungspaket inbegriffen sind auch das Thema Internet und der netzweite Datenaustausch von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Filme und Musik.

Für Konsumentenschützer bedenklich ist die Tatsache, dass die Inhalte der Verhandlungen nach außen hin nicht kommuniziert werden, selbst Monate nach dem Start der Verhandlungen. Der ORF warnt nun vor möglichen drastischen Konsequenzen für Internet-Nutzer und stützt sich dabei auf den Forderungskatalog des Bundes der Deutschen Industrie (BDI), der naturgemäß eine einflussreiche Rolle in der EU innehat.

Der BDI betont in seinem Schreiben im speziellen die Forderung nach einem harten durchgreifen bei Internetpiraterie. Wörtlich heißt es: „Der Anreiz, geistiges Eigentum zu brechen, der durch die momentane Sanktionenlosigkeit besteht, muss genommen werden. Das Minimum müsste die Einführung der existierenden Strafrahmen sein, welche für physischen Diebstahl gelten.“ Der Zoll solle weiters eine besondere Schulung erhalten und ein „Chief Intellectual Property Enforcement Officer“ solle eingesetzt werden. „Abschreckende Schadensersatzhöhen“ seien erforderlich genauso wie die „Einleitung von Strafverfahren von Amts wegen“. Das mehrfache Herunterladen und Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten solle mit (physischem) „Seriendiebstahl“ gleichgesetzt werden.

Zu guter Letzt sollen auch grenzüberschreitende Maßnahmen ergriffen werden können, um kopierte Inhalte aufzuspüren. Die Durchsuchung von Datenträgern wird dabei nicht ausgeschlossen.

Ob die Forderungen des BDI auf Anklang stoßen, bleibt abzuwarten. Eine klare Stellungnahme der EU und der Verhandlungspartner dürfte mit dem Ende der dreitägigen Verhandlungen ab dem 16. Juli zu erwarten sein.

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